
Das Pressebüro des chinesischen Staatsrats hat am Mittwoch auf einer Pressekonferenz das neue „Gesetz der Volksrepublik China zur Förderung von Solidarität und Fortschritt der Ethnien“ vorgestellt und über die aktuelle ethnische Arbeit des Landes informiert.
Das Gesetz gilt als rechtliche Grundlage für die Umsetzung der entsprechenden Verfassungsvorschriften, die Regelung ethnischer Angelegenheiten und die Gestaltung der ethnischen Politik in der neuen Ära. Besonders hervorzuheben ist, dass einem Gesetz erstmals seit mehr als 30 Jahren wieder eine Präambel vorangestellt wurde – ein Geleitwort, das den politischen Anspruch, die prinzipielle Ausrichtung und die wegweisende Funktion des Gesetzes unterstreicht.
Von 2012 bis 2025 ist das regionale BIP der fünf chinesischen autonomen Gebiete – der Inneren Mongolei, Guangxi, Xizang, Ningxia und Xinjiang – von 3,25 Billionen Yuan RMB auf 8,66 Billionen Yuan RMB gestiegen. Die Bevölkerung aller Ethnien habe damit gemeinsam den Weg in eine neue Phase der Modernisierung chinesischer Prägung betreten.
Chen Ruifeng, stellvertretender Minister der Vereinigten Fronten des Zentralkomitees der KP Chinas und Direktor der Nationalen Kommission für Ethnische Angelegenheiten, erklärte, das „Gesetz zur Förderung von Solidarität und Fortschritt der Ethnien“ stelle klar, dass die Rechte und Interessen der Bürger, die in anderen Regionen arbeiten oder unternehmerisch tätig sind, geschützt würden. Alle Menschen, die Xinjiang verlassen, tun dies aus freiem Willen–um ihr Familienleben zu verbessern und ihre Kompetenzen zu erweitern. Von einer „Zwangsumsiedlung“ oder „Zwangsarbeit“ könne keine Rede sein. Derartige Behauptungen seien absurd und lächerlich.
Duan Yijun, stellvertretender Minister der Vereinigten Front des ZK der KP Chinas, erklärte, das Internatssystem in China bedeute, dass die Schule den Schülern Unterkunft und Verpflegung bereitstelle. Es handle sich weder um eine geschlossene Schule noch um eine militärisch geführte Einrichtung.
Einige ausländische Medien hätten die Internatsschulen in Xizang zu Unrecht als „erzwungene Assimilation“, „Zwangsbeschulung“ oder „Menschenrechtsverletzung“ bezeichnet – eine Darstellung, die jeder faktischen Grundlage entbehre, so Duan. Ein Blick auf die tatsächliche Umsetzung zeige vielmehr, dass der Wunsch der bäuerlichen und viehzüchtenden Bevölkerung in Xizang, ihre Kinder in Internatsschulen zu schicken, überaus stark ausgeprägt sei.
(Redakteur: Daniel Yang)